Wer nimmt an welcher Prüfung teil?
Die Entscheidung an welcher Prüfung Ihr Kind teilnimmt, trifft die Zeugniskonferenz im Januar auf Basis der bis dahin erzielten Leistungen und der daraus berechneten Abschlussprognose.
Faustregeln für die Abschlussberechnung:
Im Durchschnitt Note G4 -> à Erster Bildungsabschluss/Hauptschulabschluss
Im Durchschnitt Note G2 -> à Mittlerer Bildungsabschluss bzw. Realschulabschluss,
Im Durchschnitt Note E4 oder besser -> à Übergang auf die gymnasiale Oberstufe.
Bei schwächeren Einzelnoten in einzelnen Fächern besteht in gewissem Rahmen die Möglichkeit zum Ausgleich durch bessere Noten in anderen Fächern. Die detaillierten Regelungen sind in einer tabellarischen Übersicht zu finden, die sie von den Tutorinnen und Tutoren erhalten.
- Schülerinnen und Schüler mit einer sicheren Oberstufenprognose nehmen nicht an den Abschlussprüfungen teil. Sie erhalten den MSA über die erzielten Noten im Unterricht. Bei einer unsicheren Oberstufenprognose empfehlen wir dringend die Teilnahme an der MSA-Prüfung.
- Schülerinnen und Schüler mit einer MSA-Prognose nehmen an den MSA-Prüfungen teil.
- Schülerinnen und Schüler die im Jahrgang 9 noch keinen Abschluss erreicht haben und jetzt eine ESA-Prognose oder einer Prognose, die nicht für einen Abschluss ausreicht haben, nehmen an der ESA-Prüfung teil.
Besondere betriebliche Lernaufgabe
Wer bereits in Jahrgang 9 den ESA erreicht hat und auch im Jahrgang 10 eine ESA-Prognose hat (und diese bis zum Ende des Schuljahres behält), kann durch eine besondere betriebliche Lernaufgabe den erweiterten ESA erlangen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen in den ersten zwei Wochen im Februar an einem Betriebspraktikum teil.
Teilnahme an der MSA-Prüfung auf Antrag
In Ausnahmefällen mag es sinnvoll sein, trotz ESA-Prognose im Halbjahr an der MSA-Prüfung teilzunehmen und damit anspruchsvollere Prüfungsthemen (vor allem in Mathematik!) in Kauf zu nehmen. (Hierfür ist ein Antrag an die Zeugniskonferenz im Januar erforderlich.) Das Risiko lohnt aber nur dann, wenn die realistische Aussicht besteht, nicht nur in den Prüfungsfächern, sondern in allen Fächern am Ende des Schuljahres die Mindestanforderung für den MSA, die G2, zu erlangen.
Falls zum Halbjahr eine Prognose auf Übergang in die Sek II besteht, diese aber unsicher ist, kann ebenfalls auf Antrag an der MSA-Prüfung teilnehmen, obwohl dies formal nicht erforderlich ist. Die Prüfungsteilnahme kann aber sinnvoll sein, um bei Verlust der Sek II-Prognose dennoch die notwendige Bedingung für den MSA – die Prüfungsteilnahme – gesichert zu haben. Die Klassenleitungen beraten Sie dazu.
Prüfungsfächer im Jahrgang 10
ESA
(Nur für Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Abschluss im Jg. 9 erworben haben.)
Pflichtfächer:
- Deutsch schriftlich
- Mathematik schriftlich
Prüfungswahlpflichtfach:
Eines der Fächer
- Biologie mündlich
- Gesellschaft mündlich
- Berufsorientierung mündlich
- Englisch mündlich
MSA
Pflichtfächer:
- Deutsch schriftlich
- Mathematik schriftlich
- Englisch mündlich
Prüfungswahlpflichtfach:
Eines der Fächer:
- Biologie mündlich
- Chemie mündlich
- Gesellschaft mündlich
- Das Fach des künstlerischen Wahlpflichtbereichs: Theater oder Kunst oder Musik
Ende Januar, sobald klar ist, an welcher Prüfung ihr Kind teilnimmt, wird das mündliche Wahlpflichtfach gewählt.
Beratung bei den Zielklärungsgesprächen
Bei den Zielklärungsgesprächen im Januar werden Sie und Ihr Kind in Fragen der Prüfungsteilnahme beraten. Den Tutorinnen und Tutoren liegt zu diesem Zeitpunkt bereits eine Übersicht der von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern eingetragenen Noten und somit die Abschlussprognose Ihres Kindes vor. Bedenken Sie, dass die vorliegenden Noten ein großes Gewicht (ca. 50%) für die Jahresendnoten haben. Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind und der Klassenleitung ein realistisches Bild vom Leistungsstand und der Möglichkeit auf eine Notenverbesserung im zweiten Halbjahr. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Einschätzung der Klassenleitung. Wägen Sie Chancen und Risiken ab. Falls gewünscht, erhalten Sie in diesem Gespräch das Antragsformular für die freiwillige Teilnahme an der MSA-Prüfung.
