Sprachlernförderung nach §28a HmbSG

Was ist Sprachlernförderung eigentlich?

Die Sprachlernförderung verfolgt als Ziel in erster Linie die Verbesserung der Lese- Schreib- und Sprachkompetenz, die durch das Sprachförderkonzept Hamburg vorgegeben sind. Hierbei steht die Förderung der sprachlichen Fähigkeiten im Mittelpunkt der Arbeit.

Diese Bereiche werden in der Sprachlernförderung additiv (also zusätzlich zum regulären Unterricht) gefördert: Grammatik, Orthographie, Wortschatz, Gesprächsverhalten, Lesen.

Wer bekommt Sprachlernförderung?

Es finden jährliche Testungen statt, die nicht benotet werden.
Liegen die Werte bei SCHNABEL unter 15% und/oder unter 10% bei der HSP, bekommt Ihr Kind Sprachlernförderung nach §28a des HmbSG. Diese ist verpflichtend und findet an der Stadtteilschule Stellingen statt. Ob Ihr Kind Sprachlernförderung erhält, erfahren Sie schriftlich gemeinsam mit den Ganztagsunterlagen.

Testung: Rechtschreibung

Jahrgänge 5- 8:                           SCHNABEL-Testung              

schreiben=nachdenken, anwenden, behalten, erfolgreich lernen

Jahrgänge 9+10:                     HSP – Testung

Hamburger Schreibprobe

Testung: Lesen

Jahrgänge 5:                          Stolperwörterlesetest

Wann findet die Sprachlernförderung statt?

Die Sprachlernförderung findet additiv (zusätzlich zum regulären Unterricht) und verbindlich an der Stadtteilschule Stellingen statt:

Jahrgänge 5 – 7:                         im Rahmen des Ganztages (mittwochs oder donnerstags)

Jahrgang 8:                                  im Rahmen des Ganztages (mittwochs)

Jahrgänge 9 und 10:                  je nach Stundenplan der Klasse, häufig freitags 7.+8. Stunde

Der Tag des Kurses kann in den Jahrgängen 5-7 frei gewählt werden, also Mittwoch oder Donnerstag. In Ausnahmefällen kommt es vor, dass wir aus organisatorischen Gründen gezwungen sind, den Tag bereits im Vorfeld festzulegen.