Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7
Ab der 7. Klasse hat jede/r Schüler/in die Möglichkeit aus einem Fächerangebot nach Interesse und Fähigkeiten bis zu zwei weitere Fächer zu wählen. Ausführliche Information zu den jeweiligen Angeboten finden die Schülerinnen und Schüler in einer Wahlpflichtbroschüre.
Ausnahme bei zwei Fremdsprachen
Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache wählen, haben grundsätzlich nur ein 4-stündiges Wahlpflichtfach. Sie wählen für maximal 4 Jahre.
Fremdsprachen: Spanisch, Französisch und Türkisch
Wahlpflichtfächer in zwei Blöcken
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler sind die Wahlpflichtfächer in zwei Blöcke aufgeteilt. Sie wählen jeweils aus Block I und Block II einen Wahlpflichtkurs für ein Jahr.
Block I | Block II |
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1. Modedesign 2. Kreative Schreibwerkstatt 3. Politik und Medien 4. Bildende Kunst | 1. Bildende Kunst 2. Naturwissenschaft 3. Sport 4. Deutsch als Zweitsprache (nur für Schülerinnen und Schüler, die DAZ benötigen) |
Künstlerischer Wahlpflichtbereich Block III
Im künstlerischen Wahlpflichtbereich (Block III) können die Schülerinnen und Schüler zwischen Kunst, Musik und Theater wählen.
Dieses Wahlpflichtfach wählen sie für 2 Jahre.
Wahplfichtunterricht in Jahrgang 8
a. Der allgemeine Wahlpflichtbereich
Im Jahrgang 8 gibt es für alle SchülerInnen nur noch ein Fach im allgemeinen Wahlpflichtbereich.
Dieses Fach wird für das 8. Schuljahr neu gewählt. Man muss sich also für eines der beiden WP-Fächer, die man im Jg. 7 hatte, entscheiden. Ein Fach wird „abgewählt“ und das andere Fach fortgeführt.
Wer eine zweite Fremdsprache hatte, behält dieses Fach, insbesondere dann, wenn das Abitur angestrebt wird. Die Abiturauflage für die zweite Fremdsprache gilt für alle SchülerInnen erst als erfüllt, wenn sie durchgängig am Unterricht der zweiten Fremdsprache in den Jahrgängen 7-10 teilgenommen haben.
Eine Neuaufnahme von der zweiten Fremdsprache ist jetzt nicht möglich. Dies geht erst in Klasse 11. Dort wird aber immer ein Neuanfängerkurs für SchülerInnen eingerichtet, die nicht am Unterricht der zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe I teilgenommen haben und deswegen Spanisch durchgängig in der Oberstufe belegen müssen.
Die Schule richtet die Wahlpflichtkurse ein, die am stärksten angewählt werden. Das bedeutet umgekehrt, dass Kurse, die nur sehr schwach angewählt werden, nicht zustande kommen. Deswegen muss auf dem Wahlzettel eine Erst-, Zweit- und Drittwahl angegeben werden. Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang der Kurs „Deutsch als Zweitsprache“ dar. Dieser wird auch mit wenigen SchülerInnen durchgeführt.
b. Der künstlerische Wahlpflichtbereich
Alle SchülerInnen behalten im 8. Jahrgang ihren Wahlpflichtkurs aus dem künstlerischen Bereich: Musik, Kunst oder Theater. Einen Wechsel gibt es jetzt nicht. Eine Neuwahl findet im zweiten Halbjahr für die Jahrgangsstufen 9 und 10 statt.