Wahlpflichtunterricht

Wahlpflichtunterricht in Jahrgang 7

Ab der 7. Klasse hat jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit aus einem Fächerangebot nach Interesse und Fähigkeiten bis zu zwei weitere Fächer zu wählen. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Angeboten finden die Schülerinnen und Schüler in einer Wahlpflichtbroschüre, die sie im 2. Halbjahr der 6. Klasse erhalten.

Ausnahme bei zwei Fremdsprachen

Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache wählen, haben grundsätzlich nur ein 4-stündiges Wahlpflichtfach. Sie wählen für maximal 4 Jahre.

Fremdsprachen: Spanisch, Französisch und Türkisch

a) Wahlpflichtfächer in zwei Blöcken

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler sind die Wahlpflichtfächer in zwei Blöcke aufgeteilt. Sie wählen jeweils aus Block I und Block II einen Wahlpflichtkurs für ein Jahr.

Block IBlock II
1. Modedesign
2. Streitschlichtung
3. Politik und Medien
4. Bildende Kunst        
1. Bildende Kunst
2. Naturwissenschaft
3. Sport
4. Deutsch als Zweitsprache (nur für Schülerinnen und Schüler, die DAZ benötigen)  

b) Künstlerischer Wahlpflichtbereich Block III

Im künstlerischen Wahlpflichtbereich (Block III) können die Schülerinnen und Schüler zwischen Kunst, Musik und Theater wählen.

Dieses Wahlpflichtfach wählen sie für 2 Jahre.

Wahlpflichtunterricht in Jahrgang 8

a) Der allgemeine Wahlpflichtbereich

Im Jahrgang 8 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler nur noch ein Fach im allgemeinen Wahlpflichtbereich. Dieses Fach wird für das 8. Schuljahr neu gewählt. 

Wer eine zweite Fremdsprache hatte, behält dieses Fach, insbesondere dann, wenn das Abitur angestrebt wird. Die Abiturauflage für die zweite Fremdsprache gilt für alle SchülerInnen erst als erfüllt, wenn sie durchgängig am Unterricht der zweiten Fremdsprache in den Jahrgängen 7-10 teilgenommen haben.

Eine Neuaufnahme von der zweiten Fremdsprache ist jetzt nicht möglich. Dies geht erst in Jahrgang 11. Dort wird aber immer ein Neuanfängerkurs Spanisch für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die nicht am Unterricht der zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe I teilgenommen haben und deswegen das Fach Spanisch durchgängig in der Oberstufe belegen müssen.

b) Der künstlerische Wahlpflichtbereich

Alle Schülerinnen und Schüler behalten im 8. Jahrgang ihren Wahlpflichtkurs aus dem künstlerischen Bereich: Musik, Kunst oder Theater. Einen Wechsel gibt es jetzt nicht. Eine Neuwahl findet im zweiten Halbjahr für die Jahrgangsstufen 9 und 10 statt.

Wir möchten natürlich, dass möglichst alle Schüler und Schülerinnen ihre Wünsche erfüllt bekommen. Wir können aber leider die WP-Fächer, für die sich zu wenige Schüler oder Schülerinnen entschieden haben, nicht einrichten, weil sonst die anderen Gruppen zu groß würden. 

Bei den betroffenen Schülern und Schülerinnen muss dann der Ersatzwunsch genommen werden. 

Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang der Kurs „Deutsch als Zweitsprache“ dar. Dieser wird auch mit wenigen Schülerinnen und Schüler durchgeführt.