Beschluss der Schulkonferenz und Ergänzung der Schuko vom 06.06.2019 um §11 gültig ab dem Schuljahr 2019/20
Vorwort:
Wir wollen eine Schule sein, in der sich jeder wohlfühlt und man mit Erfolg lernen kann. Dafür gelten bei uns folgende Leitsätze:
- Alle bemühen sich um einen höflichen Umgangston. Wir begegnen einander mit Achtung und Freundlichkeit.
- Wir gehen offen und ehrlich miteinander um.
- Wir helfen einander.
- Wir tragen Konflikte gewaltlos aus. Wir dulden weder körperliche Gewalt noch Beleidigungen und Beschimpfungen.
- Wir übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der folgenden Bestimmungen.
§ 1 Geltungsbereich, Hausrecht
1. Die vorliegende Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände, während der gesamten Unterrichtszeit sowie für alle Schulveranstaltungen.
2. Nach 1530 Uhr ist nur das Schulgelände öffentlich zugänglich. Schulangehörige und Besucher bzw. Nutzer des Schulgeländes haben sich auch dann an die vorliegende Hausordnung zu halten.
3. Auch an außerschulischen Lernorten gelten die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung dem Sinne nach.
4. Das Hausrecht auf dem Gelände und in den Räumen der Stadtteilschule Stellingen wird von der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person ausgeübt.
§ 2 Allgemeine Verhaltensregeln, Weisungsbefugnis, Verstöße
1. Anweisungen des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
2. Verstöße gegen Anweisungen und die hier aufgeführten Regeln ziehen Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen nach § 49 Hamburgisches Schulgesetz nach sich.
§ 3 Schulgelände: Betreten und Verlassen, Schulfremde
1. Das Schulgelände wird nur über die offiziellen Zugänge (Brehmweg, Hagenbeck- und Högenstraße) betreten oder verlassen.
2. Die Jahrgänge 5 – 10 verlassen das Schulgelände während der Schulzeit nicht, es sei denn nach Rücksprache und mit Erlaubnis eines Lehrers.
3. Schulfremde nehmen in begründeten Fällen den direkten Weg zum Schulbüro und melden sich dort mit ihrem Anliegen an. Schulfremde Schüler oder Jugendliche, die Schüler der Stadtteilschule Stellingen abholen oder treffen wollen, kommen nicht aufs Schulgelände, sondern warten außerhalb.
§ 4 Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände
1. Aus Sicherheitsgründen wird auf dem Schulgelände grundsätzlichnicht mit Mofas, Motorrädern, Autos o.ä. und – vor 1530 Uhr – auch nicht mit Fahrrädern gefahren. Die genannten Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Während der Unterrichtszeit sind die Parkplätze auf dem Gelände den MitarbeiterInnen vorbehalten.
2. Kickboards, Skateboards, Inlineskates o.ä. werden ebenfalls vor 1530 Uhr nicht benutzt.
3. Das Rauchen, das Mitbringen und Trinken von alkoholhaltigen Getränken ist auf dem gesamten Schulgelände nicht zugelassen. Über Ausnahmen bei Feiern oder Schulveranstaltungen entscheidet die Schulleitung.
4. Illegale Drogen (Haschisch u.a.) dürfen weder auf das Schulgelände gebracht noch konsumiert werden.
5. Gegenstände, die geeignet sind, die Gesundheit oder das Leben anderer zu gefährden (z.B. Hieb-, Stich- und Schusswaffen oder Laserpointer) sowie Spraydosen jeglicher Art dürfen weder auf das Schulgelände gebracht noch benutzt werden.
6. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren dürfen keine Feuerzeuge oder Streichhölzer bei sich tragen oder benutzen.
7. Handys und andere digitale, elektronische oder funkbetriebene Abspiel- und Aufzeichnungsgeräte oder Spielekonsolen (MP3-Player, Gameboy, PSP etc.) müssen auf dem Schulgelände vollständig ausgeschaltet und „unsichtbar“ bleiben. Bei Verstoß werden die Geräte von den Lehrkräften eingezogen und müssen nach Absprache von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden, sobald keine Störung mehr zu befürchten ist – frühestens nach Ablauf des Schultages. Über die unterrichtliche Nutzung der Geräte entscheidet die Lehrkraft.
8. Fundsachen werden bei der Hausmeisterei während der Öffnungszeiten abgegeben.
§ 5 Sauberkeit auf dem Schulgelände
1. Abfälle gehören in die entsprechenden Papierkörbe und Mülleimer, sie werden daher nicht auf den Boden geworfen.
2. Das Spucken im Gelände und in den Gebäuden ist verboten.
3. Das Besprühen mit Farbe, das Beschreiben, Bemalen, Beschmieren oder Bekleben von Wänden, Mauern, Fenstern, Möbeln und dergleichen ist zu unterlassen.
4. Plakate und Aushänge werden an den dafür vorgesehenen Flächen angebracht.
5. Jede Klasse bzw. Tutandengruppe sammelt regelmäßig Müll in dem ihr zugewiesenen Revier.
6. Jede Lerngruppe sorgt vor dem Verlassen des Raumes für Sauberkeit und Ordnung.
§ 6 Unterricht: Dauer, Beginn und Ende, Verspätungen, Versäumnisse, Vertretungen
1. Die Lehrkraft beginnt und schließt die Unterrichtsstunde pünktlich.
2. Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich vor Stundenbeginn vor dem Fachgebäude bzw. dem betreffenden Klassen- oder Fachraum.
3. Verspätete Schülerinnen oder Schüler warten ruhig vor den Unterrichtsgebäuden, bis sie in das Gebäude gelassen werden.
4. Eltern müssen das Fehlen ihrer Kinder umgehend melden und begründen. Schriftliche Entschuldigungen werden in das dafür vorgesehene Heft eingetragen und in der 1. Stunde nach dem Fehlen ohne Aufforderung sowohl dem Klassen- wie auch den Fachlehrern vorgelegt. Sie enthalten die Daten und den Grund des Fehlens.
5. Die Schüler informieren sich am Vertretungsplan über Abweichungen vom Stundenplan. Die Schulleitung stellt sicher, dass der Vertretungsplan jederzeit aktuell ist.
6. Erscheint eine Lehrkraft zu Stundenbeginn nicht, geht der Klassensprecher nach 5 Minuten ins Sekretariat und übermittelt anschließend die Anweisungen der Schulleitung.
§ 7 Kleine und Große Pausen ( u.a. Aufenthaltsorte, Cafeteria, Toiletten)
1. Während der 5-Minutenpausen wird der Unterrichtsraum nur verlassen, um eine Toilette aufzusuchen oder den Unterrichtsort zu wechseln. Das Einkaufen in der Cafeteria ist währenddessen nicht gestattet.
2. In den großen Pausen verlassen die Jahrgänge 5 – 10 die Unterrichtsräume und Unterrichtsgebäude. Dies gilt nicht, wenn in Folge starken Regens abgeläutet wird.
3. Kein Aufenthaltsort sind die Flächen nach § 8 (1), der Flur vor der Bibliothek incl. zugehörigem Treppenaufgang, die Parkplätze sowie die Schuleingänge.
4. Vor der Ausgabe der Cafeteria darf sich nur aufhalten, wer sich zum Einkauf in die Schlange stellt.
5. Während der großen Pausen wird in den Gebäuden B, C oder D (jährlich wechselnd in einem der drei Gebäude) und H der Zugang zu den Toiletten gewährleistet.
§ 8 Spielen auf dem Schulgelände
1. Beete, Gebüsche und andere bepflanzte Anlagen – mit Ausnahme des Grüngeländes – sind nicht zum Aufenthalt freigegeben.
2. Dächer und Vordächer werden nicht betreten.
3. Das Spielen mit Bällen, die größer als Tennisbälle sind, ist nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
4. In geschlossenen Räumen und auf den Gängen wird grundsätzlich nicht getobt oder mit Bällen gespielt.
§ 9 Ordnung und Sauberkeit in den Räumen
1. Unterrichtsräume werden ohne Lehrkraft nicht betreten.
2. Das Essen und Kaugummikauen sowie das Tragen von Caps und Mützen im Unterricht sind nicht zulässig. Warme Speisen aus der Caféteria verbleiben außerhalb der Unterrichtsgebäude.
3. Die Notausstiege dürfen nur in Notfällen zum Verlassen des Raumes geöffnet werden. Ist eine Stoßlüftung zwingend erforderlich, dürfen sich die Schüler nicht im Bereich des geöffneten Fensters aufhalten.
4. Jede Klasse bzw. jeder Kurs ist für die Sauberkeit und Ordnung des eigenen bzw. des benutzten Raumes selbst verantwortlich.
5. Vor dem Verlassen eines jeden Unterrichtsraumes reinigen die Schüler die Tafel und entsorgen den Müll. Tassen, Essgeschirr o.ä. sind von den Verursachern/ Lerngruppen wegzuräumen. Bei grober Verunreinigung wird zwischendurch ausgefegt.
6. In jedem Raum stellt die letzte Lerngruppe die Stühle hoch, fegt den Raum aus, schließt die Fenster und macht das Licht aus. Die Lehrkraft stellt dies sicher.
7. Jede Klasse ist für die Sauberkeit der naheliegenden Toilette sowie ihren Teil an Treppen, Fluren und Vorfluren verantwortlich. Am Ende der Schulwoche werden diese Gebäudeteile bei Bedarf eigenständig gesäubert.
§ 10 Umgang mit Schul- und Privateigentum, Schadenersatz
1. Das Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln und zu schonen.
2. Verursacher von Sachbeschädigungen müssen grundsätzlich Schadenersatz leisten. Mutwillige Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht.
3. Für verloren gegangene oder beschädigte Schulbücher, Software oder sonstige Gegenstände ist Ersatz zu leisten.
4. Gegenstände und Geräte, die gegen die bestehenden Vorschriften mit in die Schule gebracht werden, werden eingezogen und verwahrt. Sie sind ggf. von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
5. Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertsachen, die in die Schule mitgebracht werden.
§ 11 Kleiderwahl
1. Die Bekleidungswahl ist frei, solange Brustwarzen, Gesäß und Geschlechtsteile bedeckt sind.
2. Rassistische und sexistische Bilder, Schriftzüge und Motive sind verboten.
Schlusswort:
Gut fünfzig Bestimmungen umfasst dieses Regelwerk – dennoch ist es mit Sicherheit unvollständig. Jeder ist deshalb gehalten, all das, was hier nicht geregelt ist, im Geiste dieser Bestimmungen zu handhaben.
Das gegenseitige Erinnern an die Regeln und das Hinweisen auf Verstöße gegen sie ist nicht negativ belegt, sondern hilft uns allen.