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Unsere Ziele
Unsere Kinder sollen sich in der Schule wohl fühlen, optimale individuelle Lernmöglichkeiten erhalten, in einer harmonischen Gemeinschaft wachsen und einen bestmöglichen Abschluss erlangen.
Durch intensive Zusammenarbeit Aller wollen wir Themen gemeinsam bearbeiten und Probleme lösen, lange bevor sie groß werden.
Elternbeteiligung bedeutet aktive Teilhabe von Eltern an schulischen Prozessen und aktives Mitgestalten von Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Wie erfolgreich sich Eltern in der Schule engagieren und an Schulentwicklung mitwirken, ist nicht nur von den gesetzlichen Möglichkeiten, sondern auch von einer wohlwollenden und respektvollen Zusammenarbeit aller Menschen der Schulgemeinschaft abhängig.
Um eine gute und ergebnisorientierte Elternratsarbeit sicherzustellen, ist es unabdinglich, dass alle Mitglieder des Elternrats regelmäßig und kontinuierlich an den Sitzungen teilnehmen.
Es gehört auch die Bereitschaft dazu, zusätzlich in Gremien und AGs zu arbeiten und sich dort einzubringen.
Wie werde ich Mitglied im Elternrat?
Jedes Jahr innerhalb von 6 Wochen nach den Sommerferien muss der neue Elternrat gewählt werden. Dies geschieht auf der Elternvollversammlung. In den Elternrat können alle Eltern, deren Kind die Stadtteilschule Stellingen besucht, gewählt werden. Wichtig für die Wahlen zum Elternrat ist zu wissen, dass zwar jedes Elternteil gewählt werden kann, zur Abstimmung berechtigt sind jedoch nur die gewählten beiden KlassenelternvertreterInnen. Deswegen ist es besonders wichtig, dass der Ersatzvertreter bei Verhinderung der Klassenelternvertretung zur Vollversammlung kommt.
Für einen regelmäßigen Austausch zwischen KlassenelternvertreterInnen und dem Elternrat wurden Verantwortliche gewählt, die den Kontakt zu den KlassenelternvertreterInnen eines Jahrgangs halten. Nur so können wir eine gute und erfolgreiche Elternarbeit leisten und Eltern wirklich in der Schule vertreten.
Die Eltern-Jahrgangs-Kontakter im Elternrat
Im Elternrat der Stadtteilschule Stellingen gibt es die sogenannten Eltern-Jahrgangs-Kontakter (EJK). Dabei steht jeweils ein Mitglied aus dem Elternrat als fester Ansprechpartner für die KlassenelternvertreterInnen eines bestimmten Jahrgangs zur Verfügung. Auch Eltern aus dem Jahrgang können sich gern an uns wenden.
Zentrales Ziel der EJK ist es, die Elternbeteiligung an der Stelli zu stärken und den Austausch zu jahrgangsspezifischen Themen zu erleichtern: Die EJK wollen im direkten, regelmäßigen Austausch mit den Klassenelternvertretern übergreifende Probleme in den Jahrgängen rechtzeitig erfahren und verstehen. Die Themen, Anregungen und Wünsche werden dann in den Elternrat getragen und dort weiterverfolgt.
Wir freuen uns, wenn Sie uns als Eltern-Jahrgangs-Kontakter ansprechen!
Mensa-Beirat
In diesem Gremium treffen sich SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und VertreterInnen des Kantinenbetreibers (Alraune) in einem festgelegten Turnus.
Es werden verschiedene Themen bearbeitet:
- Abläufe in der Mensa
- Speiseplan
- Anregungen und Kritikpunkte
- Zusammenarbeit … u. v. m.
Ganztags AG
Die Ganztags AG setzt sich zusammen aus Eltern und LehrerInnen. Es wird der Ganztagsunterricht in der Schule geplant. Es geht um
- Rhythmisierung
- Studienzeiten
- Essenszeiten
- Raumplanung
- Aktivtäten und Kursangebot
- Raumgestaltung
- Außengelände
Kreiselternrat (Schulkreis 31 – Eimsbüttel Süd)
Die Vertreterinnen und Vertreter der Elternräte betroffener Schulen haben in den zuständigen Kreiselternräten Rede- und Antragsrecht. Der Kreiselternrat berät über Themen, die für die Schulen im Schulkreis von Bedeutung und Interesse sind. Die Mitglieder diskutieren über aktuelle Vorkommnisse und verfassen ggf. eine Stellungnahme. Sie werden über die Sitzungen der Arbeitskreise, des Schulausschusses, der Elternkammer Hamburg und von den Elternräten der Mitgliederschulen informiert.
(Quelle: Kreiselternrat)
Was ist die GEST?
Die Abkürzung steht für „Gemeinschaft der Elternräte der Stadtteilschulen in Hamburg“. Die GEST ist ein Zusammenschluss der Elternvertretungen aller Hamburger Stadtteilschulen. Jeder Elternrat wählt nach seinen Neuwahlen eine/n Delegierte/n und eine/n Stellvertreter/in für die GEST.
Gegenseitige Unterstützung, auch gegenüber der Schulbehörde
In der GEST unterstützen sich die Elternvertretungen gegenseitig, um Probleme, aber auch positive Entwicklungen in den Stadtteilschulen gegenüber der Schulbehörde (Behörde für Schule und Berufsbildung) darzustellen und zu thematisieren. Dabei kooperieren wir auch mit Lehrkräften und Schulleitungen. Gemeinsam vertreten wir die Anliegen der Stadtteilschulen in der Öffentlichkeit.
Vertreter/innen der Schulbehörde nehmen nach gesonderter Einladung an unseren Sitzungen teil.
Austausch über Schulsituation und -entwicklung
Beim Austausch über aktuelle Themen und Probleme sehen wir, wie bestimmte Dinge und Themen an anderen Schulen gehandhabt werden, wie andere Schulen arbeiten. Das verschafft uns einen Überblick über die Unterrichtspraxis und die Schulentwicklung an Stadtteilschulen in Hamburg
Plenumssitzungen
Das GEST-Plenum trifft sich einmal im Monat (außer in den Schulferien) um 19:30 Uhr im Großen Sitzungssaal der Schulbehörde Hamburger Straße 41 (Einkaufszentrum „Hamburger Meile“)
(Quelle: in Anlehnung an Infomaterial der GEST)
Elternkammer Hamburg
Die Elternkammer Hamburg ist das Vertretungsgremium der Hamburger Schuleltern auf Landesebene: In den Schulen gibt es die Elternräte, im Schulkreis den Kreiselternrat und auf Landesebene die Elternkammer. Die Elternkammer ist ein offizielles Beratungsgremium der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), das zu allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Schulwesens Stellung nehmen kann. Ihre Aufgaben sind im Schulgesetz festgelegt. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, gibt es monatliche Plenumssitzungen, in denen sich alle Delegierten aus den Schulkreisen treffen, aber auch Arbeitsgruppen um Themen intensiver zu behandeln und Stellungnahmen und Beschlussvorlagen vorzubereiten.
Wie arbeitet die Elternkammer?
Im Laufe eines Jahres werden viele Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Maßnahmen für den schulischen Bereich geschrieben oder geändert; alle Vorlagen werden der Elternkammer vorgelegt und dort ausführlich beraten.
Diese Beratungen finden vorwiegend in themenbezogenen Ausschüssen statt. Es gibt z.B. Ausschüsse zu Stadtteilschulen, Gymnasien, Grundschulen, aber auch Gesundheit, Inklusion etc. In der Regel kommt es dann zum Verfassen einer Stellungnahme, die dann noch einmal vom gesamten Plenum – der „Vollversammlung“ – bestätigt werden muss.
Die Elternkammer kann natürlich auch eigene Themen aufgreifen, wenn sie Missstände wahrnimmt oder Verbesserungsvorschläge einbringen möchte. Die Behörde muss die Elternkammer bei der Meinungsfindung nach Kräften unterstützen, Fragen beantworten (auch schon mal im direkten Gespräch mit dem zuständigen Senator), Referenten zu Themen zur Verfügung stellen etc.
(Quelle : Elternkammer)