Sprachlernförderung nach §28a HmbSG


Was ist Sprachlernförderung?
Die Sprachlernförderung verfolgt das Ziel, die Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Dabei stehen die Bereiche Grammatik, Orthographie, Wortschatz, Gesprächsverhalten und Lesen im Fokus. Grundlage für die Förderung ist das Sprachförderkonzept der Stadt Hamburg.


Wer bekommt Sprachlernförderung?
Jedes Jahr wird mithilfe des standardisierten SCHNABEL-Tests überprüft, ob ein Sprachförderbedarf besteht. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10, die einen Prozentrang von unter 15 erreichen, gelten als sprachförderberechtigt und nehmen verbindlich an der Sprachförderung teil. Diese Maßnahme hilft dabei, sprachliche Defizite frühzeitig zu erkennen und gezielt zu beheben. Die Teilnahme an der Sprachlernförderung erfolgt gemäß §28a des HmbSG und ist verpflichtend. Die Eltern werden schriftlich über die Ergebnisse informiert.


Wann findet die Sprachlernförderung statt?
Die Sprachlernförderung findet additiv (zusätzlich zum regulären Unterricht) und verbindlich an der Stadtteilschule Stellingen statt:
Jahrgang 5: Förderkurse von Deutschlehrkräften im Vormittagsunterricht
Jahrgang 6-7: Im Rahmen des Ganztages (mittwochs oder donnerstags)
Jahrgang 8: Im Rahmen des Ganztages (mittwochs)
Jahrgänge 9 und 10: Freitags in der 7. und 8. Stunde


In den Jahrgängen 6 und 7 kann der Kurstag (Mittwoch oder Donnerstag) frei gewählt werden. In Ausnahmefällen kann es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, den Tag bereits im Vorfeld festzulegen.
Für weitere Informationen zur Sprachlernförderung steht Ihnen unser Ansprechpartner Justus Schmitz gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der E-Mail-Adresse: justus.schmitz@sts-stelli.de.