Wahlpflichtunterricht

Wahplfichtunterricht in Jahrgang 8

a. Der allgemeine Wahlpflichtbereich

Im Jahrgang 8 gibt es für alle SchülerInnen nur noch ein Fach im allgemeinen Wahlpflichtbereich.

Dieses Fach wird für das 8. Schuljahr neu gewählt. Man muss sich also für eines der beiden WP-Fächer, die man im Jg. 7  hatte, entscheiden. Ein Fach wird „abgewählt“ und das andere Fach fortgeführt.

Wer Spanisch hatte, behält dieses Fach, insbesondere dann, wenn das Abitur angestrebt wird. Die Abiturauflage für die zweite Fremdsprache gilt für alle SchülerInnen erst als erfüllt, wenn sie durchgängig am Spanischunterricht in den Jahrgängen 7-10 teilgenommen haben.

Eine Neuaufnahme von Spanisch ist jetzt nicht möglich. Dies geht erst  in Klasse 11. Dort wird aber immer ein Neuanfängerkurs für SchülerInnen eingerichtet, die nicht am Spanischunterricht in der Sekundarstufe I teilgenommen haben und deswegen Spanisch durchgängig in der Oberstufe belegen müssen.

Die Schule richtet die Wahlpflichtkurse ein, die am stärksten angewählt werden. Das bedeutet umgekehrt, dass Kurse, die nur sehr schwach angewählt werden, nicht zustande kommen. Deswegen muss auf dem Wahlzettel eine Erst-, Zweit- und Drittwahl angegeben werden. Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang der Kurs „Deutsch als Zweitsprache“ dar. Dieser wird auch mit wenigen SchülerInnen durchgeführt.

b. Der künstlerische Wahlpflichtbereich

Alle SchülerInnen behalten im 8. Jahrgang ihren Wahlpflichtkurs aus dem künstlerischen Bereich: Musik, Kunst oder Theater. Einen Wechsel gibt es jetzt nicht. Eine Neuwahl findet im zweiten Halbjahr für die Jahrgangsstufen 9 und 10 statt.

Wahlpflichtunterricht in den Jahrgängen 9/10

a. Der allgemeine Wahlpflichtbereich

Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 erfolgt eine Neuwahl des Wahlpflichtkurses aus dem allgemeinen Bereich. Wer möchte, kann das Fach erneut wählen, das sie/er schon hatte.

Weiterhin gilt, dass SchülerInnen, die das Abitur anstreben ihren Spanischkurs behalten sollten. Wer allerdings merkt, dass das Fach eine große Belastung darstellt und möglicherweise eine zusätzliche Hürde für den Übergang in die Sekundarstufe II darstellt, der hat jetzt auf Antrag die Möglichkeit Spanisch abzuwählen. Die Eltern werden gebeten, dies mit der Fachlehrkraft und der Klassenleitung rechtzeitig zu besprechen.

Auch die Teilnehmer des Coaching-Kurses behalten diesen in der Regel.

b. Der künstlerische Wahlpflichtbereich

Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 erfolgt eine Neuwahl des Faches im künstlerischen Bereich. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Fortsetzung des bisher belegten Faches, falls gewünscht.

Eine Einschränkung ist allerdings zu beachten: Aus organisatorischen, pädagogischen und didaktischen Gründen findet im Rahmen der neu zusammengesetzten Profilklassen in einigen Klassen, die einen künstlerischen Schwerpunkt haben, der künstlerische Wahlpflichtunterricht am Profiltag und beim neuen Profillehrer statt. Dies ist bei der Auswahl der gewünschten Profilklasse zu beachten.